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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Trainingsleistungen (Schulungen, Trainings und Seminare etc., in Folge „Training“ genannt) und Beratungsleistungen (Consulting, Coaching, Workshops etc., in Folge „Beratung“ genannt), welche von MPIRICS Consulting Gmbh (in weiterer Folge: „MPIRICS“ genannt) angeboten und erbracht werden. Öffentliche Trainings sind solche, die grundsätzlich jedermann zugänglich sind und von MPIRICS auf dessen Webseite beworben werden. Private Trainings sind solche, die im Auftrag eines Kunden für dessen Mitarbeiter durchgeführt werden, häufig auch „Inhouse Training“ genannt.

2. ANGEBOT UND BEAUFTRAGUNG

2.1 ÖFFENTLICHE TRAININGS

Die Anmeldung zu einem öffentlichen Training hat online auf der MPIRICS-Webseite oder schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an MPIRICS zu erfolgen (im letzteren Fall ist eine firmenmäßig unterzeichnete Bestellung erforderlich).

Im Falle einer Onlineanmeldung ist diese durch den Kunden bzw. Teilnehmer per E-Mail nochmals zu bestätigen (Double-Opt-In Verfahren). Durch die Anmeldung erfolgt eine Beauftragung an den Trainingsveranstalter (MPIRICS), der diese binnen drei Arbeitstagen zu bestätigen hat. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail. Ohne Bestätigung besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme am Training.

Bestätigt die MPIRICS die Beauftragung nicht oder lehnt diese aufgrund mangelnder Plätze ab, so ist kein Vertrag zwischen den beiden Parteien zustande gekommen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens beim Trainingsveranstalter bearbeitet, wobei bei elektronischen Medien der Zeitstempel des Eingangs (im Onlinefall die Uhrzeit der Bestätigung durch den Teilnehmer) zählt.

Der Trainingsanbieter MPIRICS behält sich das Recht vor, bei einer Unterbelegung das Training bis zu zehn Arbeitstage vor dem Training abzusagen. Eine entsprechende Warnung ist in diesem Fall dem Teilnehmer zwei Kalenderwochen vor dem Training per E-Mail zuzusenden.

Der Status eines Trainings ist jedenfalls auf der Webseite der MPIRICS ersichtlich. Der Status „Garantiert“ bedeutet, dass ausreichend Anmeldungen vorliegen, und dieser Fall nicht mehr eintreten wird, während im Status „Geplant“ diesbezüglich noch mit Unsicherheiten zu rechnen ist. Der Status „Ausgebucht“ zeigt an, dass alle Plätze im Training gebucht wurden und im obigen Sinne keine Anmeldung für diesen Termin mehr möglich ist. Das baldige Eintreffen dieses Falls wird durch den Status „Wenige Restplätze“ vorangekündigt.

2.2 PRIVATE TRAININGS

Die MPIRICS sendet auf Anfrage hin ein individuelles Angebot für private („Inhouse“) Trainings. Diese finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Kunden statt bzw. an einem anderen Ort zu Kosten des Kunden. In jedem Fall sind Infrastruktur für das Training (ausreichend große und geeignete Trainingsräumlichkeiten, Flip-Chart, Projektor etc.), die Verpflegung der Teilnehmer sowie die Organisation des Trainings nicht im Angebotsumfang enthalten. Diese sind vom Kunden zu tragen. Die Reisekosten für den Raum Österreich, Deutschland und Schweiz sind in den Preisen des gegenständlichen Angebots jedenfalls enthalten bzw. darauf explizit ausgewiesen.

Private Trainings sind mit Bezug auf ein konkretes Angebot inkl. eines Termins zu beauftragen. Sofern nicht anders vermerkt, sind die Angebote der MPIRICS für 30 Tage nach Ausstellung gültig. Eine allfällige Beauftragung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Die Annahme einer Beauftragung erfolgt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens MPIRICS, diese hat binnen fünf Arbeitstagen nach Bestelleingang zu erfolgen.

Im Zuge des Angebotes bietet MPIRICS auch immer zwei Terminoptionen für das angebotene Training an und reserviert diese für maximal zwei Wochen. Im Angebot selbst festgehaltene Trainingstermine bleiben für die gesamte Gültigkeitsdauer des Angebots reserviert. Der Trainingsanbieter MPIRICS behält sich jedoch das Recht vor, die selben Termine auch anderen Kunden anzubieten. Im tatsächlichen Konfliktfall wird ein Trainingstermin dann nach dem „first-come, first-serve Prinzip“ an denjenigen fix vergeben, der hierfür als erstes eine rechtsgültige Bestellung abgibt.

Aus Qualitätsgründen ist die Obergrenze von Teilnehmern an einem Training mit 20 Personen begrenzt. Der Trainingsanbieter hat das Recht, Trainingsteilnehmer vom Training auszuschließen, wenn der Kunde dennoch mehr Personen zu diesem Training schickt. Eine abweichende Regelung hat im Zuge der Beauftragung zu erfolgen.

2.3 BERATUNGSLEISTUNGEN

Die MPIRICS sendet auf Anfrage hin ein individuelles Angebot für Beratungsdienstleistungen. Dienstleistungen sind mit Bezug auf ein konkretes Angebot zu beauftragen. Sofern nicht anders vermerkt, sind die Angebote der MPIRICS für 30 Tage nach Ausstellung gültig. Eine allfällige Beauftragung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen.

In der Regel wird ein Beratungskontingent von mehreren Tagen zu einzelnen Tagsätzen angeboten. Das Beratungskontingent und der zugehörige Tagsatz wurden in der Regel individuell angepasst, weshalb das volle Kontingent in dem im Angebot angegebenen Leistungszeitraum vom Kunden abzurufen ist.

Für Leistungen, deren Umfang weniger als ein Halbtag ausmachen, wird jedenfalls ein Halbtag verrechnet. Gegebenenfalls fallen hier weiter Kosten für An- und Abreise an.

2.4 REISKOSTEN FÜR PRIVATE TRAININGS UND BERATUNGSLEISTUNGEN

Sind im Angebot keine Reisekosten ausgewiesen, so sind diese nur in Österreich im jeweiligen Tagsatz enthalten, im Ausland sind diese jedenfalls gesondert anzugeben.

In den Österreichischen Städten Wien und Linz fallen für Berater, deren Dienstort die Stadt der Leistungslieferung (Wien, Linz) ist, keine Reisekosten an, für alle anderen Reisen fallen Reisekosten an. In der Regel sind im Angebot Pauschalen enthalten, die je nach Entfernung und Reisemittel die Kosten für die Reisezeit, Reisemittel, Übernachtung sowie Spesen umfassen. Die MPIRICS versucht stets, die Reisekosten für den Kunden so gering wie möglich zu halten, indem öffentliche Reisemittel bevorzugt werden. Die Reiseplanung erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit.

Alternativ kann eine Abrechnung der Reisekosten nach tatsächlichem Aufwand und einer kleinen Mehraufwandsgebühr vereinbart werden.

3. LEISTUNGEN

3.1 TRAININGS

Im bei der Anmeldung angegebenen oder im Angebot angeführten Preis sind folgende Leistungen enthalten: Training laut bereitgestellter Trainingsbeschreibung (online auf der Webseite der MPIRICS), die in dieser Beschreibung angeführten Trainingsunterlagen, sowie bei öffentlichen Trainings die Räumlichkeiten zusätzlich Tagesverpflegung während des Trainings.

Das Training wird in der in der Trainingsbeschreibung explizit angegebenen Sprache abgehalten, normalerweise ist dies Deutsch. Der Trainingsanbieter MPIRICS behält sich das Recht vor, die Inhalte des Trainings im zumutbaren Ausmaß ohne Nachricht zu ändern. Die Sprache der Unterlagen kann individuell von der Trainingssprache abweichen. Bereitgestellte Unterlagen sind evtl. rechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder kommerziell verwendet werden.

Eventuelle weitere enthaltene Leistungen, wie z.B. Zertifizierungsgebühren o.ä. sind in der Trainingsbeschreibung explizit anzuführen und unterliegen ggf. weiteren Regulativen der jeweiligen Zertifizierungspartner.

3.2 BERATUNG

Die Leistungen und Modalitäten der von MPIRICS angebotenen Beratungs- und Coachingleistungen sind im Angebot entsprechend zu beschreiben. Allenfalls sind die auf der MPIRICS-Webseite beschriebenen Umfänge und Leistungen heranzuziehen.

Kunde und MPIRICS vereinbaren zur Leistungserbringung einen Plan, aus welchem ersichtlich ist, an welchen Tagen welche Berater an welchen Orten zur Verfügung stehen. Dieser Plan ist im Wochenrhythmus jeweils für vier Wochen im Voraus zu erstellen, um Verfügbarkeits-, Reise- und Aktivitätenplanung für beide Seiten zu gewährleisten. Eine schriftliche Vereinbarung mit beiderseitiger Zustimmung (per Email ausreichend) kann im Individualfall davon abweichen.

Wird ein beauftragtes Kontingent seitens des Kunden nicht im vereinbarten Leistungszeitraum abgerufen, so behält sich der Auftragnehmer MPIRICS vor, den vom Kontingent verbleibenden Umfang am Ende des Leistungszeitraums in Rechnung zu stellen.

4. RÜCKTRITT, STORNO, UMBUCHUNG

4.1 ÖFFENTLICHE TRAININGS

Ein kostenloser Rücktritt oder Stornierung einer bereits bestätigten Anmeldung zu einem öffentlichen Training ist bis zu vier Kalenderwochen vor Trainingsbeginn (erster Tag) möglich. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Trainingsbeginn fällt eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des Trainingspreises an. Spätere Stornierungen können leider nicht berücksichtigt werden, es wird in diesem Fall die volle Trainingsgebühr verrechnet. Das Nicht-Erscheinen eines angemeldeten Trainingsteilnehmers am ersten oder einem Folgetag des Trainings befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

Der Kunde ist jedoch berechtigt, bis zu einem Tag vor Trainingsbeginn anstatt des angemeldeten Teilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen bzw. zu entsenden. Darüber hinaus ist eine Umbuchung auf einen anderen Termin nach Rückfrage mit dem Trainingsveranstalter MPIRICS gegen eine Umbuchungsgebühr möglich.

Werden durch eine Stornierung oder Umbuchung etwaige, gewährte Rabatte (siehe unten) berührt, weil die Bedingungen für die Gewährung somit nicht mehr erfüllt sind, wird zusätzlich zum Trainingspreis der Differenzbetrag zu jenem Preis verrechnet, der sich durch die neue Situation ergibt.

Kann ein Training durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt, oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse nicht stattfinden, wird sich der Trainingsanbieter (schon aus eigenen Interessen) bemühen, eine Lösung zu finden, um das Training dennoch liefern zu können, typischerweise durch einen Ersatztrainer oder Ausweichort.

Verbleiben diese Bemühungen ohne Ergebnis, besteht jedoch kein Anspruch auf Durchführung des Trainings. Der Trainingsveranstalter ist in diesem Fall zur vollständigen und sofortigen Rückerstattung der Trainingsgebühr verpflichtet, kann jedoch nicht zum Ersatz von Reise-, Nächtigungs- oder Ausfallskosten verpflichtet oder für mittelbare Schäden, Entgang von Gewinnen oder Ansprüche Dritter haftbar gemacht werden.

4.2 PRIVATE TRAININGS

Beauftragte und vom Trainingsveranstalter MPIRICS bestätigte private Trainings können nur im Einvernehmen mit MPIRICS kostenlos storniert werden, wobei MPIRICS versuchen wird, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.

Generell wird für Stornierungen von privaten Trainings innerhalb von acht Kalenderwochen vor Trainingsbeginn (erster Tag) 50% der Auftragssumme, innerhalb von vier Kalenderwochen vor Trainingsbeginn die volle Auftragssumme in Rechnung gestellt.

4.3 BERATUNG

Eine kostenlose Stornierung von bereits vereinbarten und bestätigten Terminen bzw. von Terminen laut Beratungsplan gem. Punkt 3.2 kann nur mit Zustimmung der MPIRICS erfolgen. Die MPIRICS und ihre Berater werden versuchen, eine Lösung herbeizuführen, um Termine zu verschieben oder den Beratungsplan entsprechend zu ändern, um die Kosten einer Stornierung so gering wie möglich zu halten. Dies kann jedoch nicht immer gewährleistet werden.

Generell sind für die Stornierung eines bereits vereinbarten und seitens MPIRICS bestätigten Termins die vollen Kosten inkl. etwaigen Reisekosten hierfür zu erstatten. Reisekosten sind in diesem Fall dann zu erstatten, wenn es sich um für den Auftragnehmer MPIRICS nicht erstattungsfähige oder kostenlos stornierbare Reisekosten (z.B. Flüge) handelt.

5. PREISE, STEUERN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 TRAININGS

Es gilt der in der Trainingsbeschreibung ausgewiesene Preis inkl. der darin angegeben Frühbucherrabatte bzw. sonstiger Aktionen. Der Anspruch auf Frühbucherrabatte besteht nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang (die Zahlungsfrist wird auf der zugehörigen Rechnung angeführten). MPIRICS behält sich eine Nachverrechnung eines gewährten Frühbucherrabattes bei Zahlungsverzögerung vor.

Die Preisangaben verstehen sich - sofern nicht anders angegeben - exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei öffentlichen Trainings wird jene Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, die im Land des tatsächlichen Veranstaltungsortes gilt (EU-Regelung).

Die Rechnungslegung erfolgt mit der Bestätigung. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug grundsätzlich vor Trainingsbeginn fällig. Bei der Gewährung von Frühbucherrabatten ist der Rechnungsbetrag bereits deutlich früher fällig (Vorabrechnung, früherer Zeitpunkt der Rechnungslegung).

Der Trainingsveranstalter MPIRICS behält sich vor, Teilnehmer, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, vom Training oder einer allfälligen Zertifizierung auszuschließen. Eine Zahlungssäumigkeit führt in jedem Fall zum Verlust des Anspruchs auf allfällig gewährte Rabatte, wie z.B. den Frühbucherrabatt, welche dann nachverrechnet werden.

5.2 BERATUNGSLEISTUNGEN

Laufende Beratungsleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart zum jeweils Monatsletzten rückwirkend abgerechnet. Beim vollständigen Verbrauch des beauftragten Kontingents erfolgt die Abrechnung nach dem letzten Beratungstag. Der Rechnung sind Leistungsnachweise in Form von Zeitaufzeichnungen beizulegen.

Pauschale Workshops und Workshopreihen (Kennzeichnung der Mengeneinheit in Angebot, Auftrag oder Rechnung mittels "PAU") werden mit Beginn der Leistungserbrinung in Rechnung gestellt.

Die Rechnung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

6.1 TRAININGS

Der Trainingsveranstalter MPIRICS speichert die bei der Anmeldung angegebenen Daten der Teilnehmerin/des Teilnehmers ausschließlich zu Zwecken der Abhaltung des Trainings um vor, während und nach dem Training mit der Teilnehmerin/dem Teilnehmer in Kontakt zu treten. Darüber hinaus werden diese Daten oder Teile davon - nur wenn explizit notwendig - an einen Partner zur Zertifizierung oder Registrierung bei diesem Partner weitergegeben. Weitere Details dazu sind in unserer Datenschutzrichtlinie zu finden bzw. werden gerne auf Anfrage genannt.

Aktuell handelt es sich um folgende Zertifizierungspartner: ScrumAlliance, Inc. (www.scrumalliance.org) in USA für Scrum-Trainings, Kanban University (www.kanban.university) in USA für Kanban und Lean Trainings, The LeSS Company B.V. (www.less.works) in den Niederlanden, sowie die Scaled Agile, Inc. (www.scaledagile.com) in USA für SAFe-Trainings.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigt im Zuge der Anmeldung in diese Weitergabe ausdrücklich ein. Die Weitergabe an weitere Parteien ist ausgeschlossen.

MPIRICS Consulting GmbH übernimmt keine Verantwortung für die von Teilnehmer:innen im Rahmen von - primär öffentlichen - Trainings kommunzierten firmeninternen Informationen. Die Einschätzung, welche firmeninternen Informationen in ein Training (z.B. im Rahmen von Diskussionen, Übungen, etc.) eingebracht werden können, obliegt der Einschätzung der jeweiligen Teilnehmer:innen selbst.

6.2. REMOTE TRAININGS, CONSULTING, COACHING

MPIRICS zieht zur Leistungserbringung folgende Dienste heran: Welo (https://www.welo.space/privacy) und Zoom (https://zoom.us/) für die Videokonferenz, für die Zusammenarbeit Miro (https://miro.com/legal/privacy-policy/) oder MURAL (https://www.mural.co/) sowie Okaloa (https://flowlab.okaloa.com/) und Kaiten (https://tools.kaiten.io/). Die Teilnehmer:innen erhalten in der Woche vor dem Training genauere Informationen sowie einen Testzugang zu für die verwendeten Dienste bereitgestellt. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmerin/des Teilnehmers bzw. bei PRIVATE TRAININGS des Auftraggebers, dass diese Tools in jeweiligen Infrastruktur problemlos funktionieren. Mit geeigneter Vorlaufzeit ist MPIRICS gerne bereit, bei Infrastrukturproblemen eine gemeinsame Lösung zu finden.

6.3. RECHTE AN DEN INHALTEN

MPIRICS leistet einen hohen Aufwand, um seinen Kunden Inhalte in best möglicher Form aufzubereiten. Das geistige Eigentum an sämtlichen Inhalten, welche in Trainings, Workshops oder Beratungsleistungen dem Kunden zugänglich gemacht werden verbleibt zur Gänze bei MPIRICS. Inhalte, die zu kundeninternen Weiterverwendung bestimmt sind, dürfen zum bedungenen Zweck ausschließlich für interne Zwecke des Kunden verwendet werden. Die Anfertigung von Kopien dieser Inhalte, Video- oder Tonaufzeichnungen von Sitzungen sowie anderwertige Auzeichnungen sind nicht gestattet und bedürfen der schriftlichen Zustimmung von MPIRICS. Letzteres gilt insbesondere für remote abgehaltene Veranstaltungen.



Gerichtsstand ist der Sitz der MPIRICS Consulting GmbH (Linz).